InnoGarden GmbH - Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 1. Geltung der AGB a. Soweit nicht ausdrücklich Gegenteiliges vereinbart wurde, gelten unsere, dem Vertragspartner bekannt gegebenen AGB. b. Unser Vertragspartner stimmt zu, dass im Falle der Verwendung von AGB durch ihn im Zweifel von unseren Bedingungen auszugehen ist, auch wenn die Bedingungen des Vertragspartners unwidersprochen bleiben. c. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Verbleiben bei der Vertragsauslegung dennoch Unklarheiten, so sind diese in der Weise auszuräumen, dass jene Inhalte als vereinbart gelten, die üblicherweise in vergleichbaren Fällen vereinbart werden. 2. Angebote (Offerte) a. Unsere Angebote sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Absendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch uns als geschlossen. b. Werden an uns Angebote gerichtet, so ist der Anbietende daran 14 Tage ab Zugang des Angebots gebunden. Mangels anderer Vereinbarung sind an uns gerichtete Angebote verbindlich und kostenlos. 3. Schutz von Unterlagen, Geheimhaltung a. Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und ähnliches bleiben unser geistiges Eigentum. b. Jede Verwendung, insbesondere die Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur Verfügung Stellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens, bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. c. Sämtliche oben angeführte Unterlagen können jederzeit von uns zurückgefordert werden und sind uns jedenfalls unverzüglich unaufgefordert zurückzustellen, wenn der Vertrag nicht zustande kommt. d. Unser Vertragspartner verpflichtet sich im Übrigen zur Geheimhaltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber. 4. Preise a. Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. b. Wird gegen unsere Rechnung binnen 7 Tagen ab Ausstellung kein begründeter Einspruch schriftlich erhoben, gilt sie jedenfalls als genehmigt. c. Mangels anderer ausdrücklicher Vereinbarungen verstehen sich Preise, die uns genannt werden, inklusive aller Abgaben, Nebenkosten einschließlich Transportkosten. Vereinbarte bzw. dem Vertrag zu Grunde gelegte Preise gelten als Fixpreise, Preisgleitklauseln und der gleichen werden von uns nicht akzeptiert, solange sie nicht besonders schriftlich ausgehandelt werden. 5. Zahlungsbedingungen a. Der Kaufpreis ist als Anzahlung bei Zustandekommen des Vertrages in Höhe von 50%, der Restbetrag spätestens bei Lieferung zu bezahlen, falls nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist. b. Der Kaufpreis ist binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum Netto zu bezahlen. Eventuelle Skonti müssen extra schriftlich vereinbart werden, falls dies der Fall ist gilt dafür gesondert Punkt 5c. c. Wenn der Käufer auch nur eine Teilzahlung nicht innerhalb der für einen Skontoabzug vereinbarten Zahlungsfrist erbringt, verliert er seinen Skontoanspruch nicht nur hinsichtlich dieser Teilzahlung, sondern auch hinsichtlich aller bereits geleisteten oder erst später zu erbringenden Zahlungen. Im Falle des Zahlungsverzuges auch nur mit einer Teilzahlung entfällt der Skontoabzug jedenfalls auch zur Gänze. d. Wir sind jederzeit ohne Angabe von Gründen berechtigt, eine Lieferung von der Bezahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen, soweit nicht ohnehin Vorauszahlung vereinbart ist. e. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners, insbesondere bei Nichterfüllung von Zahlungsverpflichtungen, bei Verschlechterung von Bonitätsauskünften, wenn er von uns angenommene Wechsel oder Schecks zu Protest gehen lässt oder Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren gestellt wird, sind wir unbeschadet anderer Rechte berechtigt sämtliche Forderungen sofort fällig zu stellen und Vorleistung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Haben wir unsere Leistungen noch nicht vollständig erbracht, sind wir berechtigt, die bislang erbrachten (Teil-) Leistungen in Rechnung zu stellen. Vor Bezahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen sind wir zu keiner weiteren Lieferung aus einem laufenden Vertrag verpflichtet. 6. Verzugszinsen, Mahn- und Inkassospesen a. Selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug des Käufers sind wir berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 15 % jährlich zu verrechnen; hiedurch werden Ansprüche auf Ersatz nachgewiesener höherer Zinsen nicht beeinträchtigt. b. Der Vertragspartner verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug, die uns entstehenden Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen, wobei er sich im Speziellen verpflichtet, im Falle der Beiziehung eines Inkassobüros die uns dadurch entstehenden Kosten, soweit diese nicht die Höchstsätze der Inkassobüros gebührenden Vergütungen laut Verordnung des BMWA überschreiten, zu ersetzen. c. Sofern wir das Mahnwesen selbst betreiben, verpflichtet sich der Schuldner, pro erfolgter Mahnung einen Betrag von EUR 12,- sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von EUR 5,- jeweils zu bezahlen. d. Darüber hinaus ist jeder weitere Schaden, insbesondere auch der Schaden, der dadurch entsteht, dass in Folge Nichtzahlung entsprechend höhere Zinsen auf allfälligen Kreditkonten unsererseits anfallen, unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. 7. Transport – Gefahrtragung a. Unsere Verkaufspreise beinhalten nicht die Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Diese Leistungen werden aber von uns auf Wunsch gegen gesonderte Beauftragung und Auftragsannahme durch uns gegen Bezahlung erbracht. b. Mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung trägt die Kosten und das Risiko des Transportes bei Lieferungen unser Vertragspartner. c. Befindet sich der Vertragspartner in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, • entweder die Ware bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von EUR 15,- pro Palette pro angefangener Kalenderwoche in Rechnung stellen und gleichzeitig auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder • nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten; diesfalls gilt überdies eine Konventionalstrafe von 30% des Rechnungsbetrages als vereinbart. 8. Eigentumsvorbehalt a. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. b. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. 9. Nichterfüllung / Liefer- und Leistungsverzug a. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Käufer jedenfalls zu akzeptieren, ohne daß ihm ein Schadenersatzanspruch oder ein Rücktrittsrecht zusteht. b. Liegt der Grund der Lieferübschreitung in einem Verzug der Produktion, so steht dem Käufer jedenfalls kein Schadenersatzanspruch aus welchem Titel auch immer zu. 10. Einseitige Leistungsänderungen a. Sachlich gerechtfertigte und angemessene Änderungen unserer Leistungsverpflichtung hat der Käufer/Werkbesteller zu tolerieren 11. Gewährleistung – Garantie a. Abgesehen von jenen Fällen, in denen von Gesetzes wegen das Recht auf Wandlung zusteht, behalten wir uns vor, den Gewährleistungsanspruch nach unserer Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. b. Der Übernehmer hat stets zu beweisen, daß der Mangel zum Übergabezeitpunkt bereits vorhanden war. c. Die Ware ist nach der Ablieferung unverzüglich zu untersuchen. Dabei festgestellte Mängel sind ebenso unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 2 Tagen nach Ablieferung unter Bekanntgabe von Art und Umfang des Mangels dem Verkäufer bekannt zu geben. d. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, so gilt die Ware als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen einschließlich von Mangelfolgeschäden sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. e. Die Gewährleistungsfrist beträgt für bewegliche Sachen 6 Monate, für unbewegliche Sachen 2 Jahre ab Lieferung/Leistung. 12. Schadenersatz a. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Ersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls in 2 Jahren nach Erbringung der Leistung oder Lieferung. b. Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. c. Unsere Haftung ist in jedem Fall auf 50% der Auftragsumme des betroffenen Auftrages begrenzt. 13. Produkthaftung a. Allfällige Regreßforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel „Produkthaftung“ iSd PHG gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist. 14. Sonstige Regelungen a. Eine Aufrechnung gegen unsere Ansprüche mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen. b. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückbehaltung des gesamten, sondern lediglich eines angemessenen Teiles des Rechnungsbetrages. c. Sämtliche Vereinbarungen, nachträgliche Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden usw. bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, somit auch der Originalunterschrift oder der sicheren elektronischen Signatur. d. Es gilt österreichisches materielles Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. e. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig. Wir haben jedoch das Recht, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Vertragspartners zu klagen. f. Sollten Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB. Die Vertragspartner werden sich bemühen, Regelungen zu treffen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmungen möglichst nahe kommen. Allgemeine Geschäftsbedingungen InnoGarden GmbH – V.2009.02
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